ALLGEMEINE VERKAUFS – UND LIEFERBEDINGUNGEN (KURZ AVLB).
Vertragsteile.
- 1. Mit Verkäufer ist Base Protection s.r.l., welche die Rechnung erstellt, gemeint.
- 2. Mit Käufer ist der Empfänger der Rechnungen für die in der Rechnung aufgelisteten Produkte gemeint, der verpflichtet ist, den in der Rechnung angegebenen Preis zu zahlen.
- 3. Die Klauseln dieser AVLB sind ab der ersten Unterzeichnung für alle Verkäufe, die zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen werden, wirksam und finden auf alle folgenden Bestellungen, Verkäufe und Lieferungen Anwendung.
I. Allgemeine geschäftsbedingungen. Anwendung.
- 1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten bei jeder Bestellung oder jedem Vertrag über den Verkauf und/oder Dauerbezug (im Folgenden auch allgemein “Lieferung”) von Produkten von Base Production s.r.l. an existierende oder neu erworbene Kunden. Sie ersetzen oder haben Vorrang vor vom Kunden vorbereitete Geschäftsbedingungen, Vertragsbedingungen oder Abmachungen, um die mit dem Verkäufer abgeschlossene Käufe zu regeln, es sei denn, es wurde anders zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schriftlich vereinbart. Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer der folgenden Klauseln oder Teile des Vertrags hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der restlichen Teile oder Klauseln. Keiner unter den Handelsvertretern, unter dem für den Verkauf zugewiesene Personal oder den vom Verkäufer Beauftragten ist befugt, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen weder schriftlich noch mündlich zu ändern. Es haben einzig die Änderungen oder Abweichungen Gültigkeit, die schriftlich von der Person, welche den Verkäufer rechtlich vertritt, abgefasst und dem Käufer zugeschickt worden sind.
- 1.2 Wenn bei einem bestimmtem Verkauf zwischen den Vertragsparteien schriftlich besondere Verkaufsbedingungen vereinbart worden sind und wenn zwischen den allgemeinen und den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten besonderen Geschäftsbedingungen Widersprüchlichkeiten bestehen, gelten die letzteren.
- 1.3. Jeder Aspekt hinsichtlich des Verkaufs von Produkten, der nicht in diesen Allgemeinen Verkaufs – und Lieferbedingungen oder in den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten besonderen Geschäftsbedingungen geregelt wird, wird im Einklang mit den italienischen Gesetzen geregelt oder, wenn der Verkauf mit einer Vertragspartei, die in einem anderen Staat als Italien ansässig ist, abgeschlossen wurde:
– von der Verordn. (EG) 593/2008 und gemäß der Verordnung vom italienischen Recht, wenn der Käufer seinen Kaufsitz in der EU hat, oder
– wenn der Kunde seinen Kaufsitz außerhalb der EU hat, vom UN-Kaufrecht, das 1980 in Wien unterzeichnet worden ist (CISG), oder in dem Maße, in dem diese Aspekte nicht vom UN-Kaufrecht abgedeckt werden, von den Gesetzen des Landes, in dem der Verkäufer seinen Hauptgeschäftssitz hat.
II. Produkt, Angebote, Bestellungen und zusätzliche Vereinbarungen.
- 2.1 Kataloge, Broschüren und anderes Werbematerial geben nur Angaben zur Art der Produkte und die in ihnen enthaltenen Informationen sind nicht bindend für den Verkäufer, es sei denn, diese Informationen sind ausdrücklich im Verkaufsvertrag genannt. Die natürlichen oder natürlich behandelten oder bearbeiteten Farben und Beschichtungen der Produkte können sich im begrenzten Maße verändern, was jedoch kein Defekt noch Konformitätsmangel hinsichtlich des bestellten Produkts darstellt.
- 2.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, an den Produkten Änderungen vorzunehmen, um sie seinen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen, sofern diese Änderungen nicht die grundlegenden Eigenschaften der Produkte verändern.
- 2.3 Der Käufer garantiert, dass, im derzeitigen Zustand, die Produkte die Anforderungen der lokalen Bestimmungen, die für die Produkte und ihre Vermarktung auf dem Markt des Käufers gelten, erfüllen.
- 2.4 Wenn die Produkte aufgrund von Änderungen der lokalen Bestimmungen nicht mehr für den Markt des Käufers geeignet sind, muss er den Verkäufer rechtzeitig informieren, woraufhin der Verkäufer nach seinem Ermessen, aber in Absprache mit dem Käufer die Geschäftsbedingungen neu verhandeln, die Produkte verändern oder den Vertrag auflösen wird.
- 2.5 Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich.
- 2.6. Die vom Käufer zugesendeten Bestellungen sind nur dann bindend für Base Protection s.r.l, wenn sie sie schriftlich bestätigt hat oder die Bestellungen bearbeitet und in Rechnung gestellt worden sind.
- 2.7. Die Auftragsbestätigung, die Zusätze, Änderungen oder Einschränkungen hinsichtlich des Vertragsangebots oder der Bestellung des Käufers enthalten kann, prävaliert über die Bestellung und gilt als stillschweigend vom Käufer angenommen, wenn dieser sie nicht schriftlich innerhalb von 2 (zwei) Tagen ab ihrem Erhalt abgewiesen hat.
III. Preise.
Die Verkaufspreise sind ohne Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer zu verstehen, es sei denn, es ist anders in der Auftragsbestätigung angegeben.
IV. Liefer- und Versandbedingungen.
- 4.1. Die Lieferfristen sind nicht bindend. Die Lieferfristen werden in der Auftragsbestätigung angegeben, können aber nach dem unanfechtbaren Ermessen von Base Protection s.r.l. geändert werden. Mit den Lieferfristen ist immer gemeint: Datum, an dem die Ware den Sitz von Base Protection s.r.l. verlässt. Die zusätzlichen Kosten für den Versand mit Flugzeug oder Expressdienst oder für einen sehr schnellen Versand übernimmt der Käufer.
- 4.2 Auch bei Verkaufsabschlüssen mit anderen Transportmodalitäten als frei ab Werk /EXW Incoterms CCI 2020 gilt die Lieferung hinsichtlich der Übertragung der Transportrisiken an den Käufer rechtlich als zu dem Moment erfolgt, zu dem sie dem ersten Frachtführer anvertraut wird. Als Nachweis der erfolgten Lieferung der Produkte gilt die Unterschrift des Frachtführers auf dem Lieferschein.
- 4.3. Der Verkäufer hat das Recht, die Bestellung in Teillieferungen zu erledigen, auch unter Abweichung zu den Angaben in der Auftragsbestätigung; der Käufer ist in diesem Fall gehalten, die tatsächlich gelieferte Ware zu bezahlen. Die Aussetzung oder Minderung der Zahlung von einer oder mehreren vor der Teillieferung erhaltenen Lieferungen ist ausdrücklich verboten.
- 4.4. Der Verkäufer ist autorisiert, folgende Lieferungen auszusetzen oder die bereits bestehende Verpflichtung zur Lieferung zu annullieren, wenn der Käufer den für vorherige Lieferungen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
V. Höhere Gewalt.
Base Protection s.r.l. haftet nicht für eventuelle Nichterfüllungen, die durch höhere Gewalt bestimmt sind.
VI. Erfüllungsort.
Der Erfüllungsort für die Lieferung der Produkte ist die Produktionsstätte oder das Lager von Base Protection s.r.l.
VII. Versand, Lieferungen.
Wenn keine andere Vereinbarung besteht, geht der Transport der Waren auf Kosten und Risiko des Käufers; wenn Base Protection s.r.l. den Transport übernimmt, obliegt Letzterer, die Versandart, den Transportweg und den Frachtführer zu bestimmen.
VIII. Anlieferung und Kontrollen am Material.
- 8.1 Der Käufer ist gehalten, die Materialien bei der Anlieferung zu kontrollieren.
Eventuelle Fehlmengen müssen bei der Anlieferung, also bei Ankunft der Produkte am Ort, der im Lieferschein angegeben ist, oder am Bestimmungsort der Produkte, der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart worden ist, bei sonstigem Ausschluss des Reklamationsanspruchs durch die Anmerkung auf dem Lieferschein “Ware mit Vorbehalt angenommen”, die vom Frachtführer gegengezeichnet werden muss, angezeigt werden. - 8.2 Eventuelle Reklamationen und Rücksendungen wegen Mängel müssen beim Verkäufer innerhalb von 8 Tagen ab den Warenerhalt eingehen.
- 8.2 Eventuelle Reklamationen und Rücksendungen wegen Mängel müssen beim Verkäufer innerhalb von 8 Tagen ab den Warenerhalt eingehen.
IX. Bezahlungen.
- 9.1. Die Zahlung erfolgt am Domizil des Verkäufers. Die Zahlungsfrist wird unabdingbar von Base Protection s.r.l. festgelegt und versteht sich, sofern es keine anderen Vereinbarungen gibt und sie nicht deutlich angegeben sind, als Standardfrist “am Monatsende innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum” mit Bankbestätigung.
- 9.2. Alle mit der Zahlung und dem Einlösen von Schecks verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
- 9.3. Die gelieferte Ware geht in das Eigentum des Käufers über, sobald die gesamte Zahlung erfolgt ist.
X. Zahlungsverzug und Zahlungsunfähigkeit des Käufers.
- 10.1. Bei Nichtbegleichung werden die Verwaltungskosten für die Ausgabe des Zahlungstitels für den fehlenden Betrag in Höhe von 40,00 für jeden Wechsel in Rechnung gestellt.
- 10.2. Bei Zahlungsverzug hat Base Protection s.r.l. das Recht, für den Verzugszeitraum Verzugszinsen, die auf einen Satz in Höhe des 3-Monats-Euriborkurses zuzüglich einem Aufschlag von 5 Prozentpunkten berechnet werden, zu fordern.
- 10.3. Bei Zahlungsverzug hat Base Protection s.r.l. das Recht: Dem Käufer zu erklären, dass er die Fristbegünstigung verloren hat und alle noch einziehbare Schuldforderungen fällig werden, vor der Bearbeitung des Auftrags eine Vorauszahlung oder gleichwertige Garantien einzufordern oder, bei geplanten Lieferungen, vom Vertrag zum Teil oder vollständig zurückzutreten oder die mit der Vertragsausführung auszusetzen.
XI. Rücksendung gebrauchter Ware.
Wenn der Käufer Unregelmäßigkeiten oder Nichtkonformitäten an der Ware feststellt, aufgrund derer, er meint, die Ware über die für die Reklamation zuerkannten acht Tage (Art.VIII) hinaus zurückgeben zu müssen, ist er gehalten, das Verkaufsbüro des Verkäufers davon zu informieren, um sich die eventuelle Rücksendung genehmigen zu lassen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob und zu welchen Fristen und Bedingungen er die Ware zurücknimmt. Die eventuell zugestandene Genehmigung für die Rücksendung führt nicht zur Haftungsübernahme seitens Base Production s.r.l., noch gibt es dem Käufer automatisch das Recht auf Rückerstattung.
Der Verkäufer behält sich vor, die Rücksendung nur unter den folgenden Bedingungen zu überprüfen:
- 1. Die Rücksendung muss von einem DDT und der Angabe der Mängel mit einer kurzen Beschreibung der Anwendungsbedingungen des zurückgegebenen Produkts begleitet sein;
- 2. in keinem Fall kann die Rücksendung die Verpflichtung des Käufers für die bereits ausgeführten oder zukünftigen Lieferungen zu zahlen, annullieren.
- 3. Base Protection s.r.l. wird die Rücksendungen in den Zeiten und Modalitäten prüfen, die sie für notwendig hält, um zu beurteilen, ob der reklamierte Mangel durch Fertigungsfehler oder bestimmungswidrige Verwendung oder eine längere normale Verwendung verursacht worden ist. Danach wird der Verkäufer die eventuelle Anerkennung der Mängel und seine Entscheidung, die Ware zu ersetzen oder eine entsprechende Gutschrift auszustellen, die er innerhalb von 60 Tagen nach der Ausgabe bezahlen kann, mitteilen. Der Wert der Gutschrift wird auf Grundlage des mittleren Verkaufspreises vom Vorjahr von jedem zurückgesandten Artikels festgelegt.
- 4. Ein Verzug bei der Ausgabe der Gutschrift seitens des Verkäufers gibt dem Käufer nicht das Recht, mit den Zahlungen auszusetzen.
- 5. Rücksendungen und Austausch von Produkten aus anderen, als denen unter den Punkten 1,2,3 genannten Gründen werden von den ausdrücklich zwischen dem Käufer und Verkäufer vereinbarten Bedingungen geregelt.
XII. Garantie.
Bei Anzeige von Mängeln an der Ware wird der Verkäufer gemäß seiner Entscheidung, die Ware ersetzen oder die Mängel beseitigen (Folgeerfüllung).
XIII. Entschädigung.
Es ist jede Schadensersatzforderung gegenüber Base Protection s.r.l. wegen Verzögerungen, ausbleibender Lieferung oder Mängel an den Produkten ausgeschlossen.
XIV. Zuständiger Gerichtsstand.
Jede vom Käufer gegenüber dem Verkäufer bei Streitigkeiten, die aus dem Verkaufsvertrag oder mit ihm verbundenen Gründen entstehen, eingeleitete Klage, wird ausschließlich vor das Gericht Trani getragen. Jede vom Verkäufer gegenüber dem Käufer bei Streitigkeiten, die aus dem Verkaufsvertrag oder mit ihm verbundenen Gründen entstehen, eingeleitete Klagen, kann nach Ermessen des Verkäufers sowohl vor den zuständigen Richter am Ort, an dem der Verkäufer seinen Firmensitz hat, oder vor dem zuständigen Richter am Ort, an dem der Käufer ansässig ist, getragen werden.
XV. Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGOV).
Der Käufer erklärt, die auf der Website des Verkäufers verfügbaren Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGOV) gelesen zu haben und stimmt mit der Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten für die in der Informationserklärung angegebenen Zwecke und Methoden zu. Die persönlichen, geschäftlichen und steuerlichen Daten des Käufers, die direkt oder indirekt von Base Protection Srl erfasst und verarbeitet werden, werden in werden in Papier-, Computer- oder telefonischer Form für folgende Zwecke erhoben und verarbeitet: Kundenverwaltung, Erfüllung von Buchhaltungs- und Steuerpflichten, Planung von Aktivitäten, Prozessführung, Verwaltung und Wartung des Unternehmensinformationssystems. Die Übermittlung der Daten ist freiwillig, werden diese jedoch nicht angegeben, kann Base Protection Srl der Anfrage des Käufers nicht nachkommen. Darüber hinaus weisen wir Sie auch darauf hin, dass die vom Käufer freiwillig zur Verfügung gestellten Daten an Dritte, die zur Verarbeitung der Daten berechtigt sind, weitergegeben werden. Diese Dritte sind mit der Ausführung oder Erbringung von Dienstleistungen beauftragt, die ausschließlich der Erfüllung des Vertragsverhältnisses dienen, hierunter fallen z.B. Kreditinstitute, unser Vertreternetz, Inkassounternehmen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Technologiedienstleister, Fachleute und Berater, Anbieter gekauften externen Dienstleistungen, alles unter Beachtung und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Daten werden während der gesamten Vertragslaufzeit vollständig aufbewahrt und danach zur Wahrung der gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere der Verpflichtungen aus Art. 2214 des italienischen Zivilgesetzbuches, für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt. Jede weitere Speicherung von Daten oder Teilen davon kann so gestaltet werden, dass Ihre Rechte an jedem Sitz und insbesondere an jedem Gerichtsstand geltend gemacht oder verteidigt werden können. Gemäß Artikel 15 ff. der EU-Verordnung 679/2016 kann die Verarbeitung Verantwortlichen kontaktieren, indem er sich schriftlich an Base Protection Srl mit Sitz in Via Unione Europea 61, 76121 – Barletta (BT) oder schriftlich an die E-Mail-Adresse: privacy@baseprotection.com für weitere Informationen oder spezifische Anfragen (Löschung, Sperrung, Aktualisierung, Berichtigung, Integration von Daten oder Ablehnung der Behandlung) wenden. Obwohl hier nicht ausdrücklich vorgesehen, wird auf die vorgenannte Informationserklärung verwiesen, die der Käufer als erhalten, gelesen und verstanden erklärt.